§ 1
Ziel des Kneipp-Vereins Lüneburg e.V.
Im Gedenken an den großen Menschenfreund und Gesundheitslehrer Sebastian Kneipp und in seinem Auftrag hat der Kneipp-Verein Lüneburg e. V.
sich die Aufgabe gestellt, auf breitester Grundlage gesundheitliches Wissen zu vermitteln und aktive Gesundheitspflege zu fördern. Vor
dem Hintergrund dieses Zieles verleiht der Kneipp-Verein Lüneburg e. V. nach Maßgabe dieser Ehrenordnung folgende Ehrungen, insbesondere durch
- Ernennung zum Ehrenvorsitzenden (§ 2 Abs. 1)
- Ernennung zum Ehrenmitglied (§ 2 Abs. 2)
- Verleihung der Ehrenurkunde in Bronze, Silber, Gold und Gold mit Kranz für langjährige Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. an natürliche Personen.
§ 2
Ehrenbezeichnungen
- Zum Ehrenvorsitzenden des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V. kann nur ernannt werden, wer sich durch seine Amtsführung als Vorsitzender dem Kneipp-Verein Lüneburg e. V. in besonders hohem Maße verdient gemacht hat.
- Zum Ehrenmitglied im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. kann nur ernannt werden, wer sich um den Kneipp-Verein Lüneburg e. V. in besonders hohem Maße verdient gemacht hat.
§ 3
Ehrenurkunden / Ehrennadeln
Für langjährige Mitgliedschaft im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. werden an natürliche Personen folgende Ehrenurkunden mit Ehrennadeln verliehen:
- für 10 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Bronze
- für 25 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Silber
- für 40 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold
- für 50 Jahre die Ehrenurkunde mit Ehrennadel in Gold mit Kranz
§ 4
Antrag und Verleihung
- Antragsberechtigt für die Ernennung eines Ehrenvorsitzenden oder eines Ehrenmitgliedes im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. sind die Mitglieder des Vereins.
- Die Verleihung erfolgt im Falle der Ernennung eines Ehrenvorsitzenden oder eines Ehrenmitgliedes im Kneipp-Verein Lüneburg e. V. durch einstimmige Entscheidung des jeweiligen Vorstandes des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V.
§ 5
Widerruf von Ehrungen und Auszeichnungen
Der Vorstand des Kneipp-Vereins Lüneburg e. V. kann durch Beschluss Ehrennadeln, Ernennungen und Ehrenurkunden wieder aberkennen, wenn der Geehrte bzw. Ausgezeichnete aus dem Kneipp-Verein Lüneburg e. V. ausgeschlossen worden ist
oder sich anderweitig grob Vereinsschädigend oder grob der Kneipp-Idee zuwiderlaufend verhalten hat.